Ratgeber

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen — Was zahlt die Pflegekasse?

Bis zu 4.180 € Zuschuss pro Umbaumaßnahme: Wer Anspruch hat und wie Sie den Antrag richtig stellen.

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IFBA Redaktion

Institut für Barrierefreiheit

||7 Min. Lesezeit

Ihre Mutter kann die Badewanne nicht mehr allein benutzen. Der Weg vom Schlafzimmer zur Toilette wird nachts zum Risiko. Und Sie fragen sich: Wer bezahlt eigentlich den Umbau? Die kurze Antwort: Die Pflegekasse — mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme.

Was viele nicht wissen: Dieser Zuschuss steht jedem zu, der einen anerkannten Pflegegrad hat. Schon ab Pflegegrad 1. Trotzdem wird er viel zu selten beantragt. In unserer Beratung erleben wir das fast täglich.

Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen überhaupt?

Der sperrige Begriff meint im Grunde: Umbauarbeiten in der Wohnung, die das Leben mit einer Pflegesituation leichter machen. Das kann eine Türverbreiterung für den Rollstuhl sein, der Einbau einer bodengleichen Dusche oder das Anbringen von Haltegriffen im Bad.

Entscheidend ist, dass die Maßnahme einem von drei Zielen dient:

  • Die häusliche Pflege wird ermöglicht — zum Beispiel, wenn ein Pflegebett nur durch eine breitere Tür ins Schlafzimmer passt.
  • Die häusliche Pflege wird erleichtert — etwa durch eine unterfahrbare Küchenzeile, damit die pflegende Person nicht alles allein tragen muss.
  • Die Selbstständigkeit wird wiederhergestellt — wenn Frau K. dank eines Treppenlifts wieder alle Stockwerke selbst erreichen kann.

Wer hat Anspruch auf den Zuschuss?

Jeder, der einen Pflegegrad zwischen 1 und 5 hat und zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft lebt. Die Höhe des Pflegegrads spielt für die Zuschusshöhe keine Rolle — ob Pflegegrad 1 oder 5, der Maximalbetrag bleibt gleich.

Frau M. aus Dortmund hat Pflegegrad 2 und lebt allein in ihrer Erdgeschosswohnung. Nach einem Oberschenkelhalsbruch kam sie mit der hohen Badewannenkante nicht mehr zurecht. Über die Pflegekasse wurde der Einbau einer bodengleichen Dusche mit 4.180 Euro bezuschusst. Den restlichen Betrag von knapp 800 Euro hat sie selbst getragen.

Gut zu wissen

Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, kann der Betrag auf bis zu 16.720 Euro steigen (4 x 4.180 Euro). Der Antrag muss vor Beginn der Umbauarbeiten bei der Pflegekasse gestellt werden.

Wie hoch ist der Zuschuss genau?

Die Pflegekasse übernimmt bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Klingt nach wenig? Ist es oft gar nicht. Viele Anpassungen — Haltegriffe, Türverbreiterungen, Schwellenabbau — kosten deutlich weniger.

Und hier kommt der entscheidende Punkt: Es heißt pro Maßnahme, nicht pro Person oder pro Wohnung. Das bedeutet: Wenn sich Ihre Pflegesituation verändert — etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Verschlechterung des Gesundheitszustands —, können Sie erneut einen Antrag stellen.

Ein Beispiel: Herr B. aus Hamm hat 2024 Haltegriffe im Bad anbringen lassen (Zuschuss: 1.200 Euro). 2025 verschlechterte sich sein Zustand, er bekam Pflegegrad 3 und benötigte eine bodengleiche Dusche. Die Pflegekasse bewilligte erneut bis zu 4.180 Euro — weil sich die Pflegesituation nachweislich verändert hatte.

Was genau wird gefördert?

Die Liste ist länger, als die meisten denken. Hier die häufigsten Maßnahmen aus unserer Beratungspraxis:

  • Einbau einer bodengleichen Dusche (statt Badewanne)
  • Haltegriffe und Stützklappgriffe im Bad und WC
  • Türverbreiterungen für Rollstuhl oder Rollator
  • Abbau von Türschwellen und Stufen
  • Einbau eines Treppenlifts oder einer Rampe
  • Rutschfeste Bodenbeläge
  • Anpassung der Küche (unterfahrbare Arbeitsfläche)
  • Automatische Türöffner
  • Verbesserung der Beleuchtung in Flur und Treppenhaus

Nicht gefördert werden dagegen reine Schönheitsreparaturen oder Modernisierungen, die keinen direkten Bezug zur Pflegesituation haben. Ein neues Waschbecken, weil das alte nicht mehr gefällt? Das zahlt die Kasse nicht. Ein unterfahrbares Waschbecken, weil der Betroffene im Rollstuhl sitzt? Dafür schon.

Wie läuft der Antrag ab?

Der Prozess ist weniger kompliziert, als viele befürchten. Trotzdem gibt es ein paar Dinge, die Sie beachten sollten:

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen — formlos, am besten schriftlich. Beschreiben Sie kurz, welche Maßnahme geplant ist und warum sie nötig ist. Viele Pflegekassen haben auch eigene Formulare.
  2. Kostenvoranschlag einholen — von einem Fachbetrieb. Den reichen Sie zusammen mit dem Antrag ein.
  3. Gutachten / Prüfung — in manchen Fällen schickt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst vorbei. Das ist aber nicht immer der Fall, besonders bei kleineren Maßnahmen.
  4. Bewilligung abwarten — erst wenn die Zusage da ist, dürfen die Arbeiten beginnen. Wer vorher umbaut, riskiert, leer auszugehen.
  5. Rechnung einreichen — nach Abschluss der Arbeiten. Die Pflegekasse zahlt dann direkt oder erstattet den Betrag.

Gut zu wissen

Die Bearbeitungszeit liegt erfahrungsgemäß bei 2 bis 5 Wochen. In dringenden Fällen — zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt — kann es auch schneller gehen. Sprechen Sie das direkt bei der Antragstellung an.

Kann man den Zuschuss mehrfach beantragen?

Ja. Und das ist einer der am häufigsten übersehenen Punkte. Viele denken, der Zuschuss sei eine einmalige Sache. Stimmt aber nicht.

Ein neuer Antrag ist möglich, wenn:

  • Sich der Pflegegrad erhöht hat
  • Sich die Pflegesituation verändert hat (z. B. nach Schlaganfall)
  • Neue Einschränkungen dazukommen, die weitere Anpassungen nötig machen

In der Praxis heißt das: Jemand, der vor zwei Jahren Haltegriffe einbauen ließ, kann bei einer Verschlechterung erneut 4.180 Euro für den Duschumbau beantragen. Das sind dann insgesamt bis zu 8.360 Euro Zuschuss.

Häufige Fehler bei der Antragstellung

In unserer Beratung sehen wir immer wieder die gleichen Stolperfallen:

  • Umbau vor der Bewilligung starten — der häufigste Fehler. Die Pflegekasse zahlt nur, wenn der Antrag vor Baubeginn gestellt wurde.
  • Keinen Bezug zur Pflegesituation herstellen — im Antrag muss klar werden, warum genau diese Maßnahme für die Pflege nötig ist.
  • Zu wenig Maßnahmen beantragen — oft lohnt es sich, mehrere Anpassungen in einem Antrag zusammenzufassen.
  • Keinen Fachberater einschalten — eine unabhängige Beratung kann helfen, den tatsächlichen Bedarf festzustellen und den Antrag richtig zu formulieren.

Was, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Das kommt vor — aber längst nicht so oft, wie viele befürchten. Und wenn es passiert, ist ein Widerspruch innerhalb eines Monats möglich. Häufig liegt die Ablehnung an einer unzureichenden Begründung, nicht daran, dass kein Anspruch besteht.

Ein gut formulierter Widerspruch mit einer ausführlicheren Beschreibung der Pflegesituation hat in unserer Erfahrung gute Aussichten.

Ihr nächster Schritt

Sie haben einen Angehörigen mit Pflegegrad und das Bad, der Eingang oder die Treppe macht Probleme? Dann lassen Sie sich beraten, bevor Sie selbst Kostenvoranschläge einholen. Oft steckt mehr Förderpotenzial in der Wohnung, als man auf den ersten Blick sieht.

Rufen Sie uns an unter 02381 976370 oder kommen Sie direkt in unserer Beratungsstelle in der Sternstraße 4 in Hamm vorbei. Wir schauen uns Ihre Situation an — und sagen Ihnen ehrlich, was möglich ist.

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Über die IFBA Redaktion

Das Redaktionsteam des Instituts für Barrierefreiheit besteht aus Fachberatern für Wohnraumanpassung und barrierefreies Wohnen. Unsere Artikel basieren auf jahrelanger Beratungserfahrung und dem täglichen Austausch mit Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen.

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