Ratgeber

Pflegegrad und Wohnraumanpassung

So hängt beides zusammen — und so kommen Sie an Ihren Zuschuss.

IR
IFBA Redaktion·17. März 2026·Lesezeit: ca. 6 Minuten

Frau M. aus Hamm hatte nach einem Oberschenkelhalsbruch plötzlich Schwierigkeiten, allein in die Badewanne zu steigen. Ihre Tochter fragte uns: „Meine Mutter hat Pflegegrad 2 — steht ihr da nicht ein Zuschuss für den Umbau zu?“ Die Antwort: Ja. Aber der Weg dahin hat ein paar Ecken, die man kennen sollte.

Warum der Pflegegrad die Eintrittskarte ist

Wer seine Wohnung barrierefrei umbauen lassen möchte und dabei finanzielle Unterstützung braucht, kommt am Pflegegrad nicht vorbei. Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss von bis zu 4.180 € pro Maßnahme — aber nur, wenn ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 vorliegt. Ohne Pflegegrad: kein Zuschuss. So einfach ist die Regel.

Das klingt erstmal streng. In der Praxis haben aber viele Menschen, die Hilfe beim Wohnen brauchen, bereits einen Pflegegrad oder erfüllen die Voraussetzungen dafür. Sie wissen es nur noch nicht.

Was bedeuten die einzelnen Pflegegrade?

Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade. Sie ersetzen die alten Pflegestufen und berücksichtigen neben körperlichen Einschränkungen auch kognitive Beeinträchtigungen wie Demenz.

Pflegegrad 1 steht für geringe Beeinträchtigungen. Schon hier haben Sie Anspruch auf den Zuschuss für Wohnraumanpassung. Viele Menschen unterschätzen das. Sie denken, erst ab Pflegegrad 3 oder 4 gäbe es Geld für Umbauten. Das stimmt nicht.

Pflegegrad 2 und 3 betreffen Menschen mit erheblichen bis schweren Einschränkungen. Hier wird der Zusammenhang zwischen Wohnsituation und Pflegebedarf besonders deutlich: Wer in einer Wohnung mit Stolperfallen und unzugänglichem Bad lebt, braucht mehr Hilfe als nötig.

Bei Pflegegrad 4 und 5 ist der Pflegebedarf sehr hoch. Trotzdem kann eine gut angepasste Wohnung dazu beitragen, dass die Pflege zu Hause überhaupt möglich bleibt — statt ins Pflegeheim umziehen zu müssen.

Der entscheidende Punkt: Der Zuschuss ist bei allen Pflegegraden gleich hoch. Ob Pflegegrad 1 oder 5 — die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € pro Maßnahme.

Pflegegrad beantragen — so geht’s

Den Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Das geht formlos per Telefon, Brief oder online. Die Pflegekasse beauftragt dann den Medizinischen Dienst (MD), der einen Begutachtungstermin bei Ihnen zu Hause vereinbart.

Beim Termin bewertet der Gutachter sechs Lebensbereiche: Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Alltagsgestaltung. Aus den Ergebnissen ergibt sich ein Punktwert — und daraus der Pflegegrad.

Unser Tipp: Führen Sie im Vorfeld ein Pflegetagebuch. Notieren Sie zwei bis drei Wochen lang, wo im Alltag Hilfe nötig ist. Das hilft Ihnen beim Gespräch mit dem Gutachter, nichts zu vergessen. Gerade Dinge, die man „irgendwie hinbekommt“, werden oft nicht erwähnt — obwohl sie bei der Bewertung zählen.

Was passiert, wenn sich der Pflegegrad ändert?

Gesundheitliche Situationen ändern sich. Wenn der Pflegebedarf steigt, können Sie eine Höherstufung beantragen. Das Verfahren läuft ähnlich wie beim Erstantrag.

Für die Wohnraumanpassung bedeutet das: Wird der Pflegegrad erhöht und entsteht dadurch ein neuer Anpassungsbedarf, können Sie erneut bis zu 4.180 € beantragen. Die Pflegekasse sieht eine Höherstufung als veränderte Pflegesituation — und damit als Grund für eine neue Maßnahme.

Das heißt konkret: Wer bei Pflegegrad 1 bereits einen Haltegriff im Bad finanziert bekommen hat und später auf Pflegegrad 3 hochgestuft wird, kann für eine bodengleiche Dusche einen neuen Antrag stellen.

Aus der Praxis: Herr K. aus Hamm

Herr K. (78) lebte allein in einer Erdgeschosswohnung. Nach einem Schlaganfall bekam er Pflegegrad 2. Seine Tochter rief bei uns an, weil er kaum noch über die hohe Badewannenkante kam und die Türschwellen im Flur zu Stolperfallen geworden waren.

Wir haben den Antrag bei der Pflegekasse gemeinsam vorbereitet, die nötigen Kostenvoranschläge eingeholt und die Maßnahmen koordiniert: bodengleiche Dusche statt Badewanne, Türschwellen entfernt, Haltegriffe montiert. Der Eigenanteil? Knapp 800 €. Den Rest — 4.180 € — hat die Pflegekasse übernommen.

Zwei Jahre später verschlechterte sich sein Zustand. Der Pflegegrad wurde auf 3 erhöht. Wir haben erneut einen Antrag gestellt, diesmal für einen Treppenlift zum Keller und zusätzliche Haltegriffe im Schlafzimmer. Wieder bewilligt.

Gut zu wissen:

Leben zwei pflegebedürftige Personen in einem Haushalt (z.B. ein Ehepaar mit je einem Pflegegrad), kann jede Person den Zuschuss von 4.180 € beantragen. Bei einer gemeinsamen Maßnahme stehen so bis zu 8.360 € zur Verfügung.

Die häufigsten Fehler bei der Antragstellung

Wir sehen immer wieder drei Fehler, die den Antrag verzögern oder sogar zur Ablehnung führen:

  1. Umbau vor dem Antrag starten. Die Pflegekasse muss der Maßnahme vorher zustimmen. Wer schon umbauen lässt und dann den Antrag stellt, geht leer aus.
  2. Unvollständige Unterlagen. Ohne Kostenvoranschlag und Pflegegradbescheid fehlt der Kasse die Grundlage für die Bewilligung. Das verzögert alles um Wochen.
  3. Falscher Ansprechpartner. Der Antrag geht an die Pflegekasse, nicht an die Krankenkasse. Das klingt nach dem gleichen Laden — ist es aber oft nicht.

Wohnraumanpassung ohne Pflegegrad — geht das?

Ja, aber ohne Zuschuss der Pflegekasse. Es gibt andere Fördertöpfe: Die KfW-Bank bietet zinsgünstige Kredite und Zuschüsse über das Programm „Altersgerecht Umbauen“. Auch manche Kommunen haben eigene Förderprogramme. Die Beträge sind allerdings meist kleiner als der Pflegekassen-Zuschuss.

Wenn absehbar ist, dass in naher Zukunft ein Pflegegrad beantragt werden könnte, lohnt es sich oft, erst den Pflegegrad zu beantragen und dann die Wohnraumanpassung anzugehen. So sichern Sie sich den höchstmöglichen Zuschuss.

Ihr nächster Schritt

Wenn Sie unsicher sind, ob ein Pflegegrad vorliegt oder wie der Antrag auf Wohnraumanpassung funktioniert: Rufen Sie uns an. Unter 02381 976370 erreichen Sie unser Team in der Sternstraße 4 in Hamm. Wir klären in einem ersten Gespräch, wo Sie stehen und welche Schritte sinnvoll sind — kostenfrei und ohne Verpflichtung.

IR

IFBA Redaktion

Institut für Barrierefreiheit, Hamm

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