# KfW-Zuschuss 455-B für barrierefreies Bauen: Was Eigentümer und Angehörige vor dem Antrag wissen sollten
Was tun, wenn die Dusche zur Stolperfalle wird? Frau M. aus Dortmund konnte nach einem Oberschenkelhalsbruch kaum noch in ihre Badewanne steigen. Die Tochter dachte zuerst an eine Badewannentür. Bei der Beratung zeigte sich aber: Die Badezimmertür war zu schmal für den Rollator, vor dem Waschbecken fehlte Bewegungsfläche, und der glatte Boden machte jeden Schritt unsicher.
Genau in solchen Situationen kommt oft die Frage auf: Gibt es dafür einen Zuschuss? Der KfW-Zuschuss für barrierefreies Bauen, genauer das Programm 455-B „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss Barrierereduzierung“, kann helfen. Aber nur, wenn Antrag, Planung und Ausführung sauber zusammenpassen.
Der Zuschuss ist kein Ersatz für eine gute Wohnraumanalyse. Er ist ein Baustein. Und manchmal nicht einmal der einzige.
Was ist der KfW-Zuschuss 455-B?
Das KfW-Programm 455-B unterstützt private Haushalte dabei, Barrieren in bestehenden Wohngebäuden zu reduzieren. Es geht also nicht um Neubau, sondern um Umbauten im vorhandenen Haus oder in der vorhandenen Wohnung.
Der große Unterschied zu einem Kredit: 455-B ist ein Zuschussprogramm. Das Geld muss bei korrekter Verwendung nicht zurückgezahlt werden. Die Förderung läuft über das KfW-Zuschussportal und ist an Bundesmittel gebunden. Sind die Mittel ausgeschöpft, können keine neuen Anträge gestellt werden. Deshalb sollte der aktuelle Stand immer direkt bei der KfW geprüft werden, bevor Handwerker beauftragt werden.
Antragsberechtigt können sein:
- private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern
- Eigentümer von Wohnungen
- Mieterinnen und Mieter mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters
- Wohnungseigentümergemeinschaften bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum
- Käufer von bereits barrierereduziert umgebautem Wohnraum, wenn die KfW-Bedingungen erfüllt sind
Ein Pflegegrad ist für den KfW-Zuschuss nicht Voraussetzung. Das wird häufig verwechselt, weil die Pflegekasse eigene Zuschüsse für Wohnraumanpassungen zahlt.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen, die Barrieren abbauen und die Nutzung der Wohnung sicherer machen. Dabei schaut die KfW nicht nur auf das Bad. Auch der Weg zur Haustür, der Hauseingang oder die Bewegungsflächen in der Wohnung können eine Rolle spielen.
Typische Maßnahmen sind zum Beispiel:
- stufenlose oder schwellenarme Zugänge zum Haus
- Rampen, Handläufe und Wetterschutz am Eingang
- Türverbreiterungen
- Abbau von Schwellen zwischen Flur, Bad, Balkon oder Terrasse
- Anpassung von Grundrissen für bessere Bewegungsflächen
- bodengleiche Dusche
- rutschhemmende Bodenbeläge
- Haltegriffe am WC oder in der Dusche
- unterfahrbare Waschtische
- Treppenlifte, Plattformlifte oder Aufzüge, wenn sie die Anforderungen erfüllen
- besser erreichbare Lichtschalter und Bedienelemente
- Beleuchtung, die Stolperstellen sichtbar macht
Da lohnt sich genauer hinschauen. Ein Angebot mit dem Wort „seniorengerecht“ reicht nicht automatisch aus. Die KfW arbeitet mit technischen Mindestanforderungen. Dabei kann es um Türbreiten, Bewegungsflächen, Schwellenhöhen, Rampenneigungen, Bedienhöhen oder rutschhemmende Eigenschaften von Böden gehen.
Ein IFBA-Berater würde deshalb nicht nur fragen: „Was soll umgebaut werden?“ Sondern auch: „Wie bewegt sich die Person heute durch die Wohnung? Mit Rollator? Mit Gehstock? Mit Unterstützung? Und wo passiert es fast jeden Tag, dass es eng oder gefährlich wird?“
Wie hoch ist der Zuschuss – und wo lauern Kostenfallen?
Die Zuschusshöhe richtet sich nach den förderfähigen Investitionskosten und nach der Art der Maßnahme. In der Vergangenheit wurden Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung mit bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst. Beim Standard „Altersgerechtes Haus“ waren höhere Zuschussquoten möglich.
Die genauen Prozentsätze, Mindestinvestitionen und Höchstbeträge sollten aber immer mit dem aktuellen KfW-Merkblatt abgeglichen werden. Förderbedingungen ändern sich. Auch ein Förderstopp ist möglich, wenn die Bundesmittel ausgeschöpft sind.
Wichtiger als die Prozentzahl ist in der Praxis oft die Gesamtkalkulation. Viele Haushalte rechnen nur mit der sichtbaren Maßnahme: neue Dusche, neue Tür, neuer Lift. Die Nebenarbeiten werden unterschätzt.
Beim Badumbau können zusätzlich anfallen:
- Demontage der alten Badewanne
- Entsorgung
- Abdichtung
- Fliesenarbeiten
- Sanitärinstallation
- Elektroarbeiten
- Anpassung des Bodengefälles
- neue Armaturen
- Haltegriffe
- Malerarbeiten
- Planung und Aufmaß
Eine bodengleiche Dusche ist nicht immer einfach einzubauen. In manchen Altbauten fehlt Aufbauhöhe im Boden. Dann wird die Lösung technischer, teurer oder es braucht eine flache Duschwanne mit anderer Entwässerung.
Gut zu wissen
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 können bei der Pflegekasse einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen. Seit 2025 sind bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme möglich, wenn dadurch die häusliche Pflege erleichtert oder überhaupt erst ermöglicht wird. Leben mehrere pflegebedürftige Menschen in einem Haushalt, kann sich der Betrag erhöhen. Die genaue Grenze sollte direkt mit der Pflegekasse geklärt werden.
Der Antrag muss vor dem Umbau gestellt werden
Das ist der Punkt, an dem die meisten Fehler passieren. Der Antrag bei der KfW muss in der Regel gestellt und bewilligt sein, bevor die Maßnahme beginnt. Als Beginn zählt nicht erst der Tag, an dem der Handwerker vor der Tür steht. Schon eine verbindliche Auftragsvergabe kann zu früh sein.
Planung, Beratung und Angebotseinholung sind vor dem Antrag meistens möglich. Einen Vertrag unterschreiben sollte man aber erst nach der Förderzusage.
Besonders kritisch wird es nach einem Sturz, einer Reha oder einer Krankenhausentlassung. Angehörige wollen schnell handeln. Verständlich. Nur ist genau dieser Zeitdruck gefährlich für die Förderung. Wer heute den Handwerker beauftragt und nächste Woche den Antrag stellt, kann leer ausgehen.
Bei Mietwohnungen kommt ein weiterer Punkt dazu: Ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters sollte keine bauliche Veränderung geplant werden. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft braucht es bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum oft einen Beschluss, etwa für Rampe, Hauseingang, Treppenhaus oder Aufzug.
KfW und Pflegekasse kombinieren: Ja, aber sauber trennen
Der KfW-Zuschuss und der Pflegekassenzuschuss können in vielen Fällen zusammen gedacht werden. Aber dieselben Kostenpositionen dürfen nicht doppelt abgerechnet werden, wenn die jeweilige Förderstelle das ausschließt.
Das klingt erstmal kompliziert. In der Praxis hilft eine saubere Aufteilung im Angebot und später in der Rechnung.
Beispiel: Ein Bad wird umgebaut. Die Pflegekasse beteiligt sich an der wohnumfeldverbessernden Maßnahme, weil eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 die Dusche sonst nicht sicher nutzen kann. Die KfW kann zusätzlich für barrierereduzierende Investitionen infrage kommen, sofern das Programm geöffnet ist, der Antrag rechtzeitig gestellt wurde und die technischen Anforderungen erfüllt werden.
Wichtig ist: Nicht erst bauen und danach Belege sortieren. Besser läuft es so:
- Bedarf im Alltag klären
- Maßnahmen priorisieren
- Kostenvoranschläge einholen
- KfW-Förderlage prüfen
- Pflegekassenantrag vorbereiten
- erst nach Zusagen verbindlich beauftragen
- Rechnungen und Zahlungsnachweise aufbewahren
Barzahlungen sollte man vermeiden. Förderstellen verlangen nachvollziehbare Zahlungswege, also Überweisung und saubere Rechnungen.
Was hilft im Alltag wirklich?
Ein Treppenlift klingt oft nach der großen Lösung. Manchmal ist er das auch. Aber nicht immer.
Ein Ehepaar aus dem Münsterland fragte nach einem Treppenlift, weil der Mann nach einem Schlaganfall einen Rollator nutzte. Bei der Wohnungsbegehung zeigten sich andere Risiken: zwei Stufen am Hauseingang, eine hohe Terrassenschwelle und ein sehr enges Gäste-WC. Der Lift hätte das Problem im Alltag nur teilweise gelöst. Vorrang hatten der sichere Zugang, der Schwellenabbau und eine Anpassung des Sanitärbereichs.
Badumbau
Das Bad ist häufig die dringendste Baustelle. Duschen, Baden und Toilettengänge gehören zu den Situationen mit hohem Sturzrisiko. Eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe, ein Duschsitz, rutschfeste Matten oder eine Anti-Rutsch-Behandlung können den Alltag deutlich sicherer machen.
Wichtig ist aber auch die Tür. Wenn der Rollator nicht durchpasst oder vor der Dusche keine Bewegungsfläche bleibt, hilft die schönste Dusche nur begrenzt.
Schwellen und Türen
Schwellen zwischen Flur und Bad, Balkon oder Terrasse werden oft unterschätzt. Für Menschen mit Rollator reichen wenige Zentimeter, um hängen zu bleiben. Türverbreiterungen lohnen sich besonders dann, wenn auch vor und hinter der Tür genug Platz zum Drehen und Rangieren vorhanden ist.
Hauseingang und Wohnumfeld
Barrierefreiheit endet nicht an der Wohnungstür. Briefkasten, Mülltonnen, Keller, Garage, Stellplatz und Hauseingang entscheiden darüber, ob jemand selbstständig bleibt. Auch Rettungsdienste, Paketboten, Kinderwagen und Besucher profitieren von weniger Barrieren.
Beispielrechnung: Badumbau mit zwei Förderwegen
Nehmen wir eine 82-jährige Frau mit Pflegegrad 2. Die Badewanne wird entfernt, eingebaut wird eine bodengleiche Dusche. Dazu kommen rutschhemmender Boden, Haltegriffe, Anpassung des WC-Bereichs und eine breitere Badezimmertür.
Mögliche Kostenpositionen:
- Sanitärarbeiten: 4.500 Euro
- Fliesen und Bodenarbeiten: 3.000 Euro
- Abdichtung und Entwässerung: 1.800 Euro
- Elektroarbeiten und Beleuchtung: 700 Euro
- Haltegriffe, Duschsitz, Armaturen: 900 Euro
- Entsorgung und Nebenarbeiten: 600 Euro
- Planung und Aufmaß: 500 Euro
Gesamtkosten: 12.000 Euro.
Die Pflegekasse könnte bei erfüllten Voraussetzungen bis zu 4.180 Euro übernehmen. Zusätzlich kann der KfW-Zuschuss für barrierefreies Bauen infrage kommen, wenn Fördermittel verfügbar sind, der Antrag vorher gestellt wurde und die Maßnahmen den technischen Anforderungen entsprechen.
Die Zahlen sind nur eine Orientierung. Handwerkerpreise unterscheiden sich regional stark. Auch der Zustand des Badezimmers kann die Kosten verändern.
Wenn keine KfW-Mittel verfügbar sind
Sind die KfW-Mittel ausgeschöpft, ist das ärgerlich, aber nicht automatisch das Ende der Planung. Alternativen können sein:
- Pflegekassenzuschuss bei Pflegegrad
- regionale Programme von Bundesländern oder Kommunen
- Wohnraumförderstellen
- steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen
- Hilfsmittel über die Krankenkasse, etwa Duschstuhl oder Toilettensitzerhöhung
- Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse
- Sozialhilfeträger oder Eingliederungshilfe in besonderen Situationen
Manchmal ist auch eine kleinere Sofortmaßnahme sinnvoll: Haltegriffe, bessere Beleuchtung, rutschfeste Matten, Anti-Rutsch-Behandlung oder ein Duschhocker können Sturzrisiken schnell reduzieren, während der größere Umbau geplant wird.
Häufige Fragen zum KfW-Zuschuss 455-B
Kann ich den Zuschuss nachträglich beantragen?
In der Regel nein. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Eine bereits beauftragte oder begonnene Maßnahme ist meist nicht mehr förderfähig.
Wird ein Treppenlift gefördert?
Ein Treppenlift kann über 455-B relevant sein, wenn die KfW-Anforderungen erfüllt sind und das Programm verfügbar ist. Vor dem Kauf sollte geprüft werden, ob die Person sicher ein- und aussteigen sowie den Lift bedienen kann.
Kann ich als Mieter einen Antrag stellen?
Ja, das kann möglich sein. Dafür braucht es die schriftliche Zustimmung des Vermieters zur baulichen Veränderung.
Ist ein Pflegegrad Voraussetzung?
Nein, nicht für den KfW-Zuschuss. Für den Zuschuss der Pflegekasse ist ein Pflegegrad von 1 bis 5 erforderlich.
Was passiert, wenn die Baukosten steigen?
Mehrkosten sollten früh geprüft werden. Ob sie nachträglich berücksichtigt werden können, hängt von den KfW-Regeln und der jeweiligen Zusage ab.
Muss ein Fachbetrieb arbeiten?
Für viele Maßnahmen ist ein Fachbetrieb dringend zu empfehlen und oft praktisch notwendig, schon wegen Rechnung, Nachweis und technischer Anforderungen.
Der sinnvolle nächste Schritt
Vor dem Antrag sollte klar sein, welche Barriere wirklich den Alltag einschränkt. Nicht jede teure Maßnahme bringt automatisch mehr Sicherheit. Manchmal ist die Türbreite entscheidender als die neue Dusche, manchmal der Hauseingang wichtiger als der Treppenlift.
Rufen Sie an und schildern Sie Ihre Situation — in 15 Minuten lässt sich oft einschätzen, welche Maßnahme zuerst geprüft werden sollte, welche Förderung infrage kommt und wo typische Antragsfehler lauern.
